Bauschutt
- Aufstellen, abholen und entsorgen
- Container steht 5 Tage mietfrei
- Tägliche Mietgebühr ab dem 6. Stelltag
Es gelten unsere Hinweise zur Abfallbeschreibung und Auftragsabwicklung
Bauschutt entsorgen: Container, Mulden und Big Bags „fürs ganz Grobe“
Wo Bauschutt anfällt, geht es häufig so richtig ans Eingemachte. Mauern werden eingerissen, Dächer neu gedeckt, oder komplette Wohnhäuser zurückgebaut. Beruhigend, wenn eine Mulde oder ein Container bereits an Ort und Stelle sind. Allein schon, weil der zu entsorgende Abfall in größeren Mengen anfällt, ist ein Pkw mit Anhänger nicht zu empfehlen. Hinzu kommt, dass Badezimmerfliesen, Mauerwerk-Reste und Gehwegplatten verdammt schwer, sperrig und schlecht zu handhaben sind.
Container für Bauschutt online mieten – von 1 bis 10 cbm
Einen Bauschuttcontainer zu bestellen, lohnt sich bereits ab wenigen Kubikmetern und ist schnell erledigt. Bei uns bestellen Sie Ihren Behälter einfach online, 1–2 Werktage später stellen wir ihn auf – auf Baustellen in ganz Hamburg und Norddeutschland. Auch bei Ihnen? Dann wählen Sie jetzt nur noch die passende Größe. Vom Buhck Big Bag mit 1 cbm – ideal zum Beispiel für die Sanierung Ihres Badezimmers – bis zum 10 cbm Bauschutt Container, wenn Sie einen Abriss in Angriff nehmen möchten. Oder rufen Sie uns an, wir sind Ihnen bei der Auswahl gern behilflich.
Gut für die Umwelt, gut für uns: Bauschutt entsorgen und recyceln
Doch das ist noch längst nicht alles, was für einen Bauschuttcontainer spricht. Unter Bauschutt wird eine exklusive Abfallart zusammen gefasst, die rein aus mineralischen Stoffen wie beispielsweise Ziegelsteinen, Kies, Mauerwerk etc. besteht. Diese lassen sich hervorragend recyceln. Sie können sich also sicher sein, dass Ihr Bauschutt bei uns ein zweites Leben erhält – zum Beispiel als Beton- und Ziegelmineralgemisch im Straßenbau. In unseren Abfallwirtschaftszentren wird ihr Bauschutt entsorgt und aufbereitet – mittels Brech- und Siebanlagen.
Worauf Sie bei einem Bauschuttcontainer achten sollten
Alles rein und gut ist? Das gilt leider nicht für die Bauschutt Entsorgung. Mischen sich andere Materialien wie z. B. Holz, Pappe und Kunststoffe mit in den Container, so ist der gesamte Inhalt Baumischabfall und wird entsprechend teurer. Haben Sie ein Auge darauf, dass es sich bei Ihren Abfällen ausschließlich um mineralische Stoffe handelt und sich weder Hausmüll noch gipshaltige Produkte dazu gesellen, von Schadstoff behafteten Dachpappen oder Dämmmaterialien ganz abgesehen.
Und wenn doch noch Baustellenreste anfallen?
Sie wissen jetzt schon, dass in absehbarer Zeit weitere Abfälle von Ihrer Baustelle abzutransportieren sind, die nicht zum Bauschutt gehören? Dann ist wiederum ein Container für Baumischabfall der richtige. Hier können Sie bedenkenlos unterschiedliche Abfälle wie Verschnitt-Reste, Verpackungsmaterialien, Kabel, Metall und Schutzverkleidungen entsorgen. Sind auch Ytong-Steine, Porenbeton oder Gipskarton-Platten darunter, so bestellen Sie einen Container für Baumischabfall, der gipshaltig ist.

Unsere Produkte und Dienstleistungen sind zu 100 % klimaneutral
Bauschutt | |
Mauerwerk | |
Ziegel | |
Beton | |
Kalksandstein | |
Dachziegel | |
Steine | |
Mörtel |
Boden | |
Rigips | |
Porenbeton | |
Baustoffe auf Gipsbasis | |
gefährliche Abfälle (z.B. Dämmmaterial) | |
sonstige Fremdstoffe |
Anlieferung und Stellplatz des Containers
Aufstellen auf öffentlichem Grund
Richtiges Befüllen des Containers
Information zur LAGA M23 – Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
Die überarbeitete Mitteilung 23 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA M23) wurde im Mai 2023 veröffentlicht. Diese Vollzugshilfe bezieht sich nun auch auf asbesthaltige Abfälle, deren Belastung nicht allein durch eine Sichtprüfung erkennbar ist.
Beispiele für betroffene Materialien:
- Betonbruch mit asbesthaltigen Abstandshaltern
- Bauschutt mit Putzen, Spachtelmassen, Klebern, Farbanstriche
- Fliesen mit Klebern / Estrich
- Gipsplatten mit asbesthaltigen Anhaftungen oder Brandschottungen
- Kitt- und Abdichtungsbahnen
Alle Baustoffe, die Asbest enthalten könnten und vor Oktober 1993 verbaut wurden, stehen unter Generalverdacht!
Nachweispflicht für Asbestfreiheit
Um die Abfallverwertung (Recycling) sicherzustellen, ist der Abfallerzeuger verpflichtet, die Asbestfreiheit nachzuweisen. Mindestens eine der folgenden Bedingungen muss erfüllt sein:
- Baujahr des Gebäudes: Die bauliche Maßnahme betrifft ein Gebäude, das nach dem 31.10.1993 errichtet wurde. Seit diesem Datum sind Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von Asbest in Deutschland verboten.
- Nachweis durch frühere Asbestsanierung: Der Abfall stammt aus einem Gebäude, das bereits fachgerecht asbestsaniert wurde. Ein Gutachten eines Sachverständigen oder einer qualifizierten Person gemäß VDI 6202 Blatt 20 (2017) liegt vor.
- Asbesterkundung vor Baubeginn: Vor der baulichen Maßnahme wurde eine Asbesterkundung gemäß VDI 6202 Blatt 3 (2021) durchgeführt. Die Untersuchung bestätigt, dass der rückgebaute Abfall kein Asbest enthält.
- Selektiver Rückbau asbesthaltiger Materialien: Eine Asbesterkundung nach VDI 6202 Blatt 3 (2021) wurde vor Beginn der Arbeiten durchgeführt. Asbesthaltige Bauteile wurden gezielt entfernt und getrennt entsorgt. Bitte beachten Sie, dass ohne einen Nachweis der Asbestfreiheit nur eine fachgerechte und gesetzeskonforme Beseitigung in einer Deponie Ihrer Bauabfälle möglich ist. Für weitere Informationen oder zur Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die passenden Vorlagen zur Bestätigung der Asbestfreiheit sind in Anhang 6 der LAGA M 23 zu finden.
Gerne können Sie auch unsere Vorlage zur Bestätigung der Asbestfreiheit nutzen: